Einteilung
der tragbaren Feuerlöscher nach ihrem Löschvermögen |
Aufgrund
der technischen Weiterentwicklung und der in ihrer Wirkungoft
sehr unterschiedlichen Löschmittel wurde das Löschvermögen
(Löschleistung) tragbarer Feuerlöscher in der
von Österreich übernommenen Europäischen
Norm EN 3 neu festgelegt. Das Löschvermögen eines
Feuerlöschers - auch "Rating" genannt - wird
demnach nicht mehr durch die Füllmenge (Kilogramm-
und Literangaben) definiert, sondern durch eine Zahlen-
und Buchstabenkombination angegeben.
Ein
tragbarer Feuerlöscher mit dem Löschvermögen
13A muss mindestens zum Löschen eines genormten Holzstapels
von 13 dm Länge geeignet sein.
Brandklasse
A Prüfobjekt:
Genormter Holzstapel aus Kiefernholz, 14 Schichten, Höhe:
58 cm, Breite: 50 cm.
Die Länge des Holzstapels in Dezimetern entspricht
der Maßzahl, mit der das Löschvermögen eines
Feuerlöschers der Brandklasse A definiert ist.
Ein
tragbarer Feurlöscher mit dem Löschvermögen
89B muss mindestens zum Löschen eines genormten, mit
89 Litern Brennstoff gefüllten Behälters geeignet
sein.
Brandklasse
B Prüfobjekt:
Genormter zylindrischer Stahlbehälter zur Aufnahme
eines genau definierten flüssigen Brennstoffes.
Das Volumen des Brennstoffes in Litern entspricht der Maßzahl,
mit der das Löschvermögen eines Feuerlöschers
der Brandklasse B definiert ist.
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