Notrufnummern in Österreich
Öffentliche (Notruf) Dienste 1xx 
Störungsstelle 111
Euronotruf 112
 

Der Euronotruf ist gebührenfrei, funktioniert in jedem Netz (auch andere GSM-Betreiber), und bekommt in GSM-Netzen Vorrang vor allen anderen Gesprächen, d.h. wenn eine GSM-Funkzelle überlastet ist, werden andere Gespräche beendet, damit der Notruf durchkommt. Diese Priorisierung gilt für andere Notrufnummern meist nicht.
Nebenbei funktioniert 112 auch bei eingeschalteter Tastatursperre, und auch ohne SIM-Karte im Handy.
Der Notruf kommt automatisch in die nächstgelegene Polizeidienststelle. Diese veranlasst die weiteren erforderlichen Massnahmen.

Der Euro-Notruf 112 stellt den einheitlichen EU-weiten Notruf dar, der bereits in 27 Mitgliedsstaaten gilt.

Verzeichnis- und Auskunft-Dienstleister 118
ÖAMTC Pannendienst 120
Feuerwehr 122
ARBÖ Pannendienst 123
Gasnotruf 128
Wasserrettung/Landeswarnzentralen 130
Polizei 133
Bergrettung 140
Ärztenotruf 141
Telefonseelsorge 142
Rettung 144
Rat auf Draht 147
Höhlenrettung 02622 / 144
Notruf für hörbehinderte Menschen
0800 133 133 per Fax od. SMS
 

Unter 0800/133133 kann der Gehörlose oder Hörbehinderte per Fax oder per SMS Hilfe rufen. Die technische Plattform wurde durch das Bundesministerium für Inneres eingerichtet, die Organisation der einzuleitenden Maßnahmen erfolgt durch die Funkstelle der Wiener Polizei. Alternativ gibt es auch die E-Mail an gehoerlosennotruf@polizei.gv.at.

Vergiftungs-Informationszentrale
01 406 43 43
   
   
Öffentliche Telefondienste 1xxx
Um öffentliche Kurzrufnummern für Notrufdienste in der öffentlichen Wahrnehmung klar von anderen öffentlichen Kurzrufnummern zu unterscheiden, wurde für (neu hinzukommende) öffentliche Kurzrufnummern für besondere Dienste eine vierstellige Rufnummernlänge festgelegt.
Krankentrasporte 1484
Apothekenruf
1455
Blindennotruf 1714
Pflegenotruf 1774
Flugeinsatzstelle des BM f Inneres 1777

 

Die Rufnummern 120 und 123 sind keine eigentlichen Notrufnummern, sondern „öffentliche Kurzrufnummern für besondere Dienste“ im Sinne des § 21 der Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der Bestimmungen für Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste festgelegt werden (Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung – KEM-V) i. d. F. BGBl II Nr. 77/2008. Ebenso sind die Telefonnummer der Vergiftungszentrale und der der Notruf der Höhlenrettung keine Notrufnummern. Die Höhlenrettung wird als offizielle Blaulichtorganisation in der Regel über die Landeswarnzentralen alarmiert.


 

Wer bei einer Notrufnummer anruft, sollte folgende Informationen bereithalten:

-Wo ist der Notfall? (Straße, Hausnummer, Kilometerstein, Stockwerk, Tür, Zufahrtswege...)
Geben Sie den genauen Ort an. Der Journaldienst in der Einsatzzentrale kennt sich in Ihrem Ort sicher nicht so gut aus, wie Sie selbst. Bedenken Sie "Hauptstraße 11" gibt es fast in jedem Ort. Also Ort nicht vergessen!

Auf Autobahnen geben Sie die Nummer der Autobahn (z.B. A1), sowie den Kilometer an (alle 500 m stehen auf der Seite die kleinen blauen Taferl). Vergessen Sie nicht die Fahrtrichtung. Wenn Sie einen Notfall in einem Haus mit Gegensprechanlage melden, geben Sie bitte die Beschriftung der Sprechanlage an.

 

-Was ist geschehen?
Was brennt oder was ist passiert? Gibt es Verletzte? (z.B. Patient mit stechenden Schmerzen im Brustkorb, Atemnot.)
Brennt ein Mistkübel oder ein Wohnhaus, wo noch Kinder drinnen sind?
Steht nur ein Auto im Weg oder ist es eine Massenkarambolage?
Bei Gefahrenguttransportern (wichtig: Zahlen die auf Warentafeln aufscheinen, exakt durchgeben!).

 

-Wie viele Verletzte? (z.B. 4 Verletzte nach Autounfall).

 

-Wer ruft an? (Für eventuelle Rückfragen, Telefonnummer angeben). Wichtig: beenden Sie das Gespräch niemals selbst.

 

Bitte sprechen Sie nicht munter darauf los, sobald die Notrufstelle abhebt, sondern lassen sie sich im Gespräch von der Zentrale die den Notruf annimmt leiten. Diese Menschen sind psychologisch und medizinisch geschult. Sie haben ein Abfrageschema, das mit dem Einsatzcomputer verbunden ist. Legen Sie erst dann den Hörer auf, wenn die Leitstelle aufgelegt hat.

Ihr Notruf löst die Hilfsmaßnahmen aus. Je genauer Ihre Schilderung der Situation, desto gezielter kann Hilfe zum Unfallort geschickt werden!

Ein Notruf ist kostenlos und hat keinerlei Folgen (Ausnahme: Mißbrauch) für den Anrufer weder rechtliche noch finanzielle. Besser der Dienst rückt einmal vergebens aus, als einmal zu wenig.

 
Der Missbrauch von Notzeichen ist eine gerichtlich strafbare Handlung und im Bundesgesetzes gegen den Missbrauch von Notzeichen geregelt. Nach § 1 dieses Bundesgesetzes wird vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft, wer vorsätzlich ein in den Verkehrsvorschriften festgesetztes Notzeichen missbraucht oder durch eine falsche Notmeldung
den Dienst der Feuerwehr oder eine andere der Rettung bei Unfällen dienende Einrichtung in Anspruch nimmt.


 

Inhaltliche Zusammenstellung: HLM Rabitsch H.