Zivilschutz in Österreich
 
 

Zivilschutz ist die Summe aller Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung durch Maßnahmen der Behörden, Einsatzorganisationen und jedes Einzelnen. Zivilschutz ist somit eine Angelegenheit von uns allen!

Österreich verfügt über ein flächendeckendes System des vorbeugenden und abwehrenden Katastrophenschutzes (Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, SKKM). Katastrophen- und Zivilschutz fällt in Österreich in den Zuständigkeitsbereich des BMI, während die einzelnen zivilen Organisationen, die für den Katatstrophenschutz herangezogen werden (z.B. Feuerwehren), aufgrund landesgesetzlicher Basis arbeiten.

 

 

Zivil- und Katastrophenschutz administrativ

Die Katastrophenschutzgesetzgebung obliegt den einzelnen Bundesländern. Damit treten bestimmte Notstandsgesetze in Kraft um die Auswirkungen in den Griff zu bekommen. Je nach Schadenslage kann ein bestimmtes Gebiet zum Katastrophengebiet erklärt werden. Je nach Ausdehnung kann ein Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann die Katastrophe ausrufen.

Die Leitung der Katastrophenhilfe erfolgt sowohl in operativer als auch in administrativer Hinsicht im Rahmen der Einsatzleitungen und der Koordinationsausschüsse auf Bezirks- und Landesebene. Hier fungieren die Bezirks- und die Landesalarmzentralen als Unterstützung für die Einsatzstäbe.

Im überregionalen Katastrophenfällen erfolgt die Koordination im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) beim Bundesministerium für Inneres. In diesem Koordinationsausschuss sind alle Bundesministerien und Bundesländer, Einsatzorganisationen und Medien vertreten. Ihm obliegt bei großräumigen Gefährdungslagen die Koordination und Abstimmung der auf Bundes- und Landesebene erforderlichen Maßnahmen. Aufgabe des SKKM ist es, im Falle länger dauernder und komplexer Krisen- und Katastrophensituationen die rasche Koordination der Bundesbehörden untereinander sowie die Koordination und Zusammenarbeit mit den Ländern sicher zu stellen.
Im Anlassfall dient die Bundeswarnzentrale als operationelles Koordinations- und Informationsinstrument.

 

 

 

Zivil- und Katastrophenschutz operativ

In erster Linie ist die operative Bekämpfung von Katastrophen Aufgabe der Feuerwehr und Rettungsorganisationen mit den durch sie organisierten Katastrophenhilfsdiensten. Aber auch das Bundesheer kann zu Assistenzhilfsleistungen herangezogen werden. Um auch Freiwillige unter der Zivilbevölkerung einbinden zu können wurde 2007 das Team Österreich unter der Leitung vom Roten Kreuz und dem ORF gegründet.

Als Katastrophenhilfsdienst (KHD) werden in Österreich Einheiten der Feuerwehr und der Rettungsorganisationen bezeichnet, die überregional organisiert sind und eingesetzt werden können. In einigen Bundesländern wird er auch Feuerlösch und Bergungsdienst (FuB) bezeichnet. Der Katastrophenhilfsdienst ist durch die Katastrophenhilfsdienstgesetze der Bundesländer geregelt. Mit der Organisation der KHD-Einheiten sind die Landesfeuerwehrverbände beauftragt. Meistens werden in den KHD-Einheiten Fahrzeuge und Mannschaft von den einzelnen Feuerwehren in Zügen zusammengezogen.

Es werden nur Fahrzeuge und Mannschaft von Feuerwehren herangezogen, wenn der örtliche Schutz der Bevölkerung noch gegeben ist. So wird beispielsweise von der Feuerwehr Thalsdorf für den KAT-Zug Bezirk St. Veit/Glan ein Mann gestellt. Zusätzlich zu den vorhandenen Strukturen einer Feuerwehr, werden vom Landesfeuerwehrverband Geräte und Fahrzeuge zur Katastrophenbekämpfung in ausgewählte Stützpunktfeuerwehren flächendeckend über das Bundesland stationiert. Im Bezirk St.Veit ist ein solches KAT-Lager bei der Feuerwehr Althofen eingerichtet.
Auch Rettungsorganisationen wie z.B das Rote Kreuz, der Arbeitersamariterbund oder Johanniter haben auf Landes- od. Bezirksebenen KAT-Einheiten eigereichtet.
KAT-Zug St.Veit anlässlich der Euro2008
 
   
Selbstschutzratgeber  
Im Gegensatz zu Feuerwehr und Rettungsorganisationen ist der Österreichische Zivilschutzverband (ÖZSV) keine operativ tätige Einsatzorganisation, sondern eine Organisation, deren Hauptaufgabe die Information der Bevölkerung ist. Der ÖZSV – Bundesverband ist hier als „verlängerter Arm des BM.I“ tätig und gibt diese Selbstschutzinformationen an die Bevölkerung weiter.
   
Brandschutzratgeber
Störfallschutzratgeber
Strahlenschutzratgeber
Erdbebenschutzratgeber
Alarmsignale

 

Inhaltliche Zusammenstellung: HLM Rabitsch H.